Ist unsere Hotel Facebook Seite noch legal?

Ist unsere Hotel Facebook Seite noch legal?

Viele Hotels betreiben mit großem Erfolg eine Unternehmensseite bei Facebook, die so genannten „Fanpages“. Viele Hotels haben auch kräftig investiert, um über kostenpflichtige Werbung einen ordentlichen Liker-Kreis aufzubauen oder ihren liebevoll gestalteten Veröffentlichungen ein bisschen mehr Reichweite zu geben.

Regelmäßig geistern Hinweise durch das Netz, dass so eine Facebook Seite nicht legal ist und womöglich abgemahnt werden kann. Ihr Anwalt wird Ihnen vermutlich auch raten, diese Seite –trotz der Investitionen und der nachweislich erfolgreichen Interaktion mit Ihren Gästen und Interessenten- abzuschalten. Anwälte sind verpflichtet, ihren Mandaten die Variante mit dem geringsten, juristischen Risiko zu empfehlen.

 

Wie ist denn die aktuelle Lage rund um das Thema Facebook Seiten?

Unser Datenschutzexperte, Timo Sprenger fasst es kurz für Sie zusammen:

  • Am 5. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Seitenbetreiber für Datenschutzverstöße beim Tracking der Seiten mit verantwortlich sind. Facebook ist also eine Art Auftragsdatenverarbeiter für den Verantwortlichen, das Hotel. Das EuGH entscheidet: „Sodann befindet der Gerichtshof, dass ein Betreiber wie die Wirtschaftsakademie als in der Union gemeinsam mit Facebook Ireland für die fragliche Datenverarbeitung verantwortlich anzusehen ist.“ (Quelle: PRESSEMITTEILUNG Nr. 81/18 |Gerichtshof der Europäischen Union)
  • Am 5. September 2018 hat die Datenschutzkonferenz veröffentlicht, dass Facebook nichts am Tracking oder der vertraglichen Situation mit den Seitenbetreibern geändert hat und daher die Facebook Seiten weiterhin gegen Datenschutzrecht verstoßen. Und da man ja gegen Facebook offenbar nichts unternehmen kann, macht man lieber den Seitenbetreibern Druck. Laut einer Bitkom-Studie nutzen immerhin 48% aller klein- und mittelständischen Unternehmen Facebook oder andere Social Media Seiten für Ihre Kommunikation.
  • Am 11. September 2018 hat Facebook reagiert und ein Page Controller Addendum“ für Fanpage Betreiber online gestellt. Das ist eine Art Vertragserweiterung für Seitenbetreiber und versucht die Betreiber von ihren Pflichten zu entlasten. Dieses Dokument sollten Seitenbetreiber zu ihren DSGVO Unterlagen nehmen und aus ihrer Datenschutzerklärung zu verlinken. Außerdem stellt Facebook weitere Verbesserungen in Aussicht. Diese lesen Sie hier.
  • Ob diese Schritte nun ausreichen und wie die Reaktionen der Datenschutzbehörden ausfallen ist derzeit nicht klar.
  • Internetanwälte, wie eRecht24 lassen zumindest ihre eigenen Facebook Seiten noch online. Sie empfehlen allerdings folgendes:
    – Ergänzung der eigenen Datenschutzklärung und Angabe einer Rechtsgrundlage für das Tracking durch Facebook Insights. (in der Regel dürfte es das „berichtigte Interesse aus Art. 6 Abs 1 lit. f der DSGVO.)
    – Sicherstellung, dass diese aktualisierte Datenschutzerklärung aus Ihrer Facebook Seite verlinkt ist.

    Als Admin die Facebookseite betreten. Info–> Datenrichtlinie –>Link auf eigene Datenschutzerklärung setzen.

Und dann heißt es wieder abwarten, was die zuständigen Gerichte sagen und inwieweit Facebook seine Seitenfunktionen noch datenschutzkonformer gestaltet.

Und besuchen Sie doch mal die Facebook Seite der RHC. Die macht auf News wie diese regelmässig aufmerksam. So lange es geht…
Zur RHC Facebook Seite

 

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