Die Lohnbuchhaltung in der Hotellerie hat besondere Herausforderungen

 

Die Anforderungen in der Personalabrechnung sind komplex und werden auch kaum einfacher. Es sind unterschiedliche Tarife zu berücksichtigen, Sozialversicherungsträger und Abrechnungszyklen erfordern stets aktuelles Wissen,  parallel sollen die Prozesse schlank und effizient sein.

Für eine branchenspezifische Leistung, die jederzeit aktuellsten Gesetzen und Bestimmungen entspricht, arbeitet die RHC im Lohnbereich mit einem Steuerberaterpartner zusammen. Der Steuerberater garantiert korrekte Abrechnungen und RHC sichert die effiziente Einbindung der Abläufe und ergänzt die Controlling Leistungen.

 

Konzentration auf das Wesentliche und das Kerngeschäft

Gerade kleinere Betriebe sollten die Übertragung der Personalabrechnung an die Experten der RHC prüfen. Neben der Durchführung der Lohnbuchhaltung bietet die RHC Ihnen die komplette Übernahme des Personalbereiches an.

Dazu gehört:

  • Anleitung der Vorbereitungsarbeiten und Bereitstellung des hierfür einzusetzenden Programms
  • Erstellung der Lohnabrechnungen
  • Erstellung der Lohnsteuervoranmeldung und Meldungen zur Sozialversicherung
  • Erstellung und Ausführung der An- und Abmeldung der Mitarbeiter bei den Krankenkassen
  • Ausfüllen von Verdienstbescheinigungen
  • Sortieren und Buchen der Belege
  • Erfassen der Arbeitsstunden
  • Abrechnung geringfügig Beschäftigter („Mini Job“, kurzfristig Beschäftigte, Studenten )
  • Erstellen der Beitragsabrechnung und des Beitragsnachweises
  • Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • Erstellen und Übermittlung der Lohnsteueranmeldung
  • Beantragung von Erstattungen bei der Krankenkasse aus den Umlagen
  • Meldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Erfassung der Fehlzeiten
  • Urlaubsabrechnung
  • Tools zur Personaleinsatzplanung und Budgetierung

 


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