Die häufigsten Datenschutzprobleme in Hotels

Die häufigsten Datenschutzprobleme in Hotels

Seit über einem Jahr ist die Datenschutzgrundverordnung mit Strafen behaftet, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Und viele sprechen bereits von unnötiger Panik, die bei Einführung verbreitet wurde.

Experten aber, wie das Datenschutzmagazin PING (Privacy in Germany) berichten, dass die Datenschutzbehörden unter der Last der eingehenden Anzeigen und Berichten gegen Verstöße schier zusammenbrechen. Dass wir nicht täglich von verhängten Bußgeldern hören, liegt also nicht an der Compliance der Hotellerie sondern an der Überlastung der zuständigen Behörden.

 

Dabei sind die häufigsten DSGVO Verstöße die folgenden:

  • Videoüberwachung, die nicht den DSGVO Regeln entspricht. Dabei ist die Überwachung von öffentlichen Bereichen ebenso betroffen, wie interne Bereiche, wie beispielsweise Lager und Kühlhäuser. Es fehlt meistens eine fundierte und dokumentierte Einschätzung, ob die Überwachung notwendig und rechtskonform ist und die Hinweisschilder oder sind falsch angebracht.
  • Der Umgang mit Bewerber- und Mitarbeiterdaten. Die simple Einladung die Bewerbung per normaler E-Mail zu versenden, gehört ebenfalls zu den typischen Verstößen, wie die fehlende, schriftliche Einwilligung bei der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos im Internet.
  • Der laxe Umgang mit Kundenkreditkarten ist ebenso noch an der Tagesordnung. Die Prozesse und Systeme sind nicht PCI Compliant. Oft werden die Daten noch in öffentlich erreichbaren Papier-Ordnern abgelegt und in Web Booking Engins, Channel Managern oder Property Management Systemen gibt es weder Verschlüsselung noch saubere Löschprozesse.
  • Es gibt tatsächlich immer noch zahlreiche Hotelwebseiten, die nicht der DSGVO  entsprechen. Fehlende oder inhaltlich veraltete Datenschutzerklärungen, Formulare ohne Datenschutzhinweis oder der Einsatz von Google Maps und anderen Tools ohne entsprechende Hinweise und Abschaltmöglichkeiten sind noch häufig zu finden.

Es ist also allerhöchste Zeit die Umsetzung zu prüfen, wenn man teure Abmahnungen vermeiden möchte.

Benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns an.

Timo Sprenger

Timo Sprenger

Timo Sprenger,  Leiter Kundenbetreuung und Qualitätsmanagement und zertifizierter Datenschutzbeauftragter &nb…

mehr

Diese Artikel werden Sie auch interessieren

3 Fragen und Antworten zum Datenschutz à la DSGVO für Hotels (Teil 2)

3 Fragen und Antworten zum Datenschutz à la DSGVO für Hotels (Teil 2)

Diese Fragen werden in fast jedem DSGVO Beratungsgespräch gestellt. Unser Datenschutzbeauftragter hat die Antwort…

mehr
3 Fragen und Antworten zum Datenschutz à la DSGVO für Hotels (Teil1)

3 Fragen und Antworten zum Datenschutz à la DSGVO für Hotels (Teil1)

Diese Fragen werden in fast jedem DSGVO Beratungsgespräch gestellt. Unser Datenschutzbeauftragter hat die Antwort…

mehr
DSGVO – Was ist zu tun als schneller Überblick

DSGVO – Was ist zu tun als schneller Überblick

Sie haben noch keinen Überblick, was die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Sie als Hotelier bedeutet? Hie…

mehr
Gast möchte Auskunft über gespeicherte Daten! So gehen Sie vor!

Gast möchte Auskunft über gespeicherte Daten! So gehen Sie vor!

  Ihre Gäste haben laut DSGVO ein Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten, die seine Person betreffen. Ganz…

mehr
Was gehört in eine Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung?

Was gehört in eine Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung?

In der Datenschutzpraxis sind die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und BDSG (neu) (Bundesdatenschutzgesetz) u…

mehr

Wie fanden Sie den Beitrag?

Bewertung

Durchschnittliche Bewertung: Schlauer

Und falls Sie „verärgert“ geklickt haben: Erläutern Sie doch kurz in einem Kommentar unten, wieso! Wir können es dann verbessern. Danke!

Schreib einen Kommentar

Avatar

Copyrights © 2024 RHC Real Hotel Controlling. All Rights reserved.