GOBD / GDPdU

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer
Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).  Oder: Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, kurz GDPdU.

Diese Regeln müssen Unternehmer und Buchhalter kennen und umsetzen. GOBD werden regelmäßig angepaßt. Das ist ein Prozess, der zwischen den Finanzverwaltungen von Bund und Ländern,  Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen erfolgt.

Aktuelle Anpassungen, die insbesondere die Hotellerie und Gastronomie betreffen:

Tipp: Lassen Sie sich vom Hersteller Ihrer Kassen bestätigen, dass die Systeme GoBD – Konform sind.


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