Betriebsübergang

So bezeichnet man den Übergang eines bestehenden Betriebes auf einen neuen Rechtsträger. Dies passiert durch ein Rechtsgeschäft. Faktisch bedeutet der Betriebsübergang, dass der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten des alten Inhabers eintritt. Gut ist, wenn ihm genau diese Rechte und Pflichten bekannt sind. Sinnvoll könnte im Vorfeld der Betriebsübergabe eine Due Dilligence sein.


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