Obwohl die wirtschaftlichen Aussichten für die Hotellerie gut sind, können Hoteliers und andere Unternehmer nicht die Hände in den Schoß legen. Der Gesetzgeber gibt neben den ohnehin anstehenden Aufgaben eine Menge Zusatzarbeit auf.
Hier ist eine kurze Checkliste, was Sie beachten und rechtzeitig organisieren sollten:
Es wartet auf alle Hotels, die personenbezogene Daten speichern, eine Menge Arbeit. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll den Datenschutz, also den Umgang mit personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen, vereinheitlichen. Im Wesentlichen ist genau zu analysieren wo personenbezogene Daten gespeichert werden. Dies betrifft nicht nur Kunden sondern auch Mitarbeiterdaten. Auf jeden Fall warten neue Dokumentationspflichten. Und zwar ab Mai 2018. Eine gute Zusammenfassung finden Sie hier.
Beherbergungsbetriebe können zum Reiseveranstalter werden, wenn sie entweder mehrere touristische Einzelleistungen als Paket anbieten. Oder wenn sie neben der Übernachtung Reiseleistungen anderer Anbieter vermitteln. Ab Juli 2018 können neue Pflichten oder Haftungssituationen entstehen. Hier steht mehr.
Sie sollten sich unbedingt steuerlich beraten lassen, wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und es anschließend Bebauen wollen. Dies ergibt es sich dem einheitlichen Vertragswerk.
Von 410 € auf 800 € steigt die Grenze für die Softabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Außerdem werden die Dokumentationspflichten gelockert.
Schon seit dem 1.1.2017 müssen elektronische Registrierkassen die Journaldaten elektronisch speichern. Ab 2018 darf das Finanzamt sogenannte Kassen-Nachschauen (auch ohne vorherige Ankündigung) durchführen. Spätestens zum 1.1.2018 sollten Sie alle Organisationsunterlagen rund um die Kasse oder Kassensysteme jederzeit griffbereit haben.
Die elektronische Buchführung rückt stärker in den Fokus der Betriebsprüfer. Schwerwiegende Mängel können zu Umsatz- oder Gewinnschätzungen führen.
Elektronische Belege sind zeitnah zu archivieren. Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder lückenlos dokumentiert sein. Soweit Sie per E-Mail Eingangsrechnungen erhalten oder versenden, sollte die gesamte E-Mail-Korrespondenz in einem Dokumenten-Management System aufbewahrt werden. Der nachvollziehbaren Archivierung kommt eine besondere Bedeutung zu.
Ansonsten wünschen wir ein erfolgreiches Jahr 2018 und begleiten Sie gern bei den anstehenden Aufgaben.
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