Rechnungen und Pflichtangaben
Rechnungen korrekt erstellen – wer Pflichtangaben vergisst, riskiert die steuerliche Anerkennung
Das korrekte Ausstellen von Rechnungen will gelernt sein. Nicht nur die ausgehenden, auch die eingehenden Rechnungen müssen auf die korrekten und vollständigen Inhalte geprüft werden. Hier ist eine Liste der Pflichtangaben, die nicht fehlen dürfen.
- Vollständiger Name und Anschrift beider Vertragspartner. Ausnahmen: Kleinbetragsrechnung bis 150 € oder Fahrausweise. Hier darf die Anschrift des Leistungsempfängers fehlen.
- Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Steuernummer oder UST-Id. Nr. des Leistungserbringers.
Bei Ausfuhren in das Gemeinschaftsgebiet muss auch die UST-Id. Nr.
- Menge, Umfang und Art der Lieferung oder Leistung
- Eine genaue Bezeichnung der gelieferten Gegenstände ist notwendig.
- Liefer-, Leistungs- und Zahlungszeitpunkt.
- Fortlaufende Rechnungsnummer.
- Rechnungsbetrag (Entgelt), Steuersatz und Steuerbetrag.
- Vereinbarte Entgeltminderungen, wie Skonti, Boni oder Rabatte.
Rechnungen müssen vom Leistungserbringer und Leistungsempfänger zehn Jahre aufbewahrt werden.