Periodenfremde Aufwendungen sind Aufwendungen, die durch betriebliche Vorgänge entstehen, jedoch entsprechend ihrer Verursachung einer anderen Abrechungsperiode zugerechnet werden müssen. Diese Art von Aufwendungen betreffen entweder bereits vergangene oder erst zukünftige Zeitperioden (Geschäftsjahre).
Diese Aufwendungen dürfen von also keinesfalls in der Kostenrechnung des laufenden Geschäftsjahres berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen müssen abgegrenzt werden, d.h. der Zeitperiode (Geschäftsjahr) zugeordnet werden, in der sie ganz oder teilweise entstanden sind. Ansonsten wäre auch eine realistische Beurteilung des betrieblichen Erfolges nicht möglich.
Typische Beispiele sind: Steuernachzahlungen, Prozesskosten etc., wenn diese, die dafür gebildete Rückstellung übersteigen oder auch Beitragsnachzahlungen für vergangene Perioden (z.B. Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, etc.)