GOBD / GDPdU
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer
Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Oder: Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, kurz GDPdU.
Diese Regeln müssen Unternehmer und Buchhalter kennen und umsetzen. GOBD werden regelmäßig angepaßt. Das ist ein Prozess, der zwischen den Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen erfolgt.
Aktuelle Anpassungen, die insbesondere die Hotellerie und Gastronomie betreffen:
- Seit Anfang 2017 müssen alle Kassen in Hotels und Restaurants jederzeit elektronisch auslesbar sein. Steuerrelevante Daten müssen 10 Jahre speicherbar sein. Damit ist die Aufzeichnung von Bargeschäften für die Finanzämter transparenter.
- Alle steuerlich relevanten Daten, wie Artikel, Rezepte, Warengruppen usw. und alle Transaktionsdaten, wie Buchungen, Abrechnungen, Stornos müssen gespeichert und ausgelesen werden können.
- Es sind nicht nur die Kassendaten sondern auch die Bedienungsanleitungen für jede im Einsatz befindliche Kasse aufzubewahren.
Tipp: Lassen Sie sich vom Hersteller Ihrer Kassen bestätigen, dass die Systeme GoBD – Konform sind.