Due Dilligence (Beteiligungsprüfung, Offenlegung von Informationen)

Hinter diesem Begriff verbirgt sich Due Dilligence) versteht man die sorgfältige, systematische und detaillierte Erhebung, Prüfung und Analyse von Daten eines Investitions-, Übernahme- oder Fusionskandidaten. Manchmal ist es auch einfach die Offenlegung der Daten durch den zu veräußernden Betrieb.

Die Initiative zur Due Dilligence kann sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer des Unternehmens oder der Beteiligung ausgehen. Im Kauf- beziehungsweise Verkaufsprozess folgt die Due Dilligence der Identifizierung des Akquisitionsobjekts beziehungsweise der Käufer und der Klärung des Verkaufs- beziehungsweise Kaufinteresses. Sie kann sowohl vom Unternehmen selbst oder auch in deren Auftrag von einem spezialisierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen übernommen werden.

Die Due Dilligence ist besonders im Bereich Venture Capital (Risiko oder Wagnis – Kapital) wichtig, da private Unternehmen keiner Publikationspflicht unterliegen und somit weniger Informationen vorliegen.

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