Das Finanzamt will natürlich alles über Ihre Umsatztransaktionen wissen. Neu ist ab 31.12.2016, dass jede Änderung an der Registrierkassen-Software dokumentiert werden muss, Betriebshandbücher und sowie Protokolle nachträglicher Programmänderungen aufzubewahren sind .
Wichtig dabei ist:
Erfüllt Ihre Registrierkasse diese neuen Anforderungen nicht, müssen Sie ggf. eine neue Kasse anschaffen oder ein Update anfordern, damit Ihre Kasse weiter eingesetzt werden darf.
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