Ab 2025 beginnt eine neue Ära der Transparenz – auch für die Hotellerie. Die sogenannte CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet Unternehmen EU-weit zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten. Was bisher oft freiwillig war, wird jetzt zur gesetzlichen Pflicht – und betrifft auch viele Hotels und Hotelgruppen. Doch was bedeutet das konkret? Und sind auch kleine Hotels betroffen?
Die ESG-Berichtspflicht gilt ab dem Geschäftsjahr 2025 für:
Kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie
Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
mehr als 250 Mitarbeitende
mehr als 40 Mio. € Jahresumsatz
mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme
Das betrifft viele Hotelgruppen, Franchisebetriebe, große Einzelhotels und Unternehmen mit Beteiligungen. Auch Hotels, die Teil eines internationalen Konzerns oder einer größeren Gesellschaft sind, müssen ESG-Daten zuliefern, selbst wenn sie selbst nicht berichtspflichtig sind.
Rein rechtlich sind kleine, inhabergeführte Hotels zunächst nicht direkt betroffen – es sei denn, sie erfüllen die Schwellenwerte oder gehören zu einer Unternehmensgruppe, die konsolidiert berichten muss.
Aber: Der indirekte Druck steigt:
Immer mehr Geschäftskunden, Veranstalter oder OTAs verlangen ESG-Daten.
Öffentliche Ausschreibungen fordern Nachhaltigkeitsnachweise.
Reiseveranstalter setzen verstärkt auf ESG-konforme Partner.
Gäste legen Wert auf Nachhaltigkeit – und erwarten Transparenz.
Wer nicht vorbereitet ist, läuft Gefahr, vom Markt ausgeschlossen zu werden – ganz ohne gesetzliche Pflicht.
Die Offenlegung erfolgt in drei Bereichen:
E – Environmental: Energieverbrauch, CO₂-Bilanz, Wasserverbrauch, Abfall.
S – Social: Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Weiterbildung.
G – Governance: Compliance, Unternehmensethik, Lieferkette.
Hotels müssen ihre Daten belegen, Ziele formulieren und Fortschritte dokumentieren. Die Berichte folgen dem neuen ESRS-Standard (European Sustainability Reporting Standards) und werden prüfpflichtig.
Auch wenn Sie noch nicht berichtspflichtig sind – bereiten Sie sich vor:
Starten Sie mit einer ESG-Ist-Analyse.
Benennen Sie eine verantwortliche Person für Nachhaltigkeit.
Erheben Sie Daten strukturiert – z. B. Energieverbrauch, Mitarbeitendenstruktur, Lieferantenverträge.
Zertifizierungen wie GreenSign oder EU Ecolabel können helfen, glaubwürdig und messbar zu dokumentieren.
Kommunizieren Sie Ihre Maßnahmen aktiv auf Website, Buchungsplattformen und im Vertrieb.
Die CSRD ist keine ferne Bürokratie, sondern Realität ab 2025 – mit konkreten Auswirkungen auf Vertrieb, Positionierung und Finanzierung. Hotels, die jetzt handeln, sichern sich einen klaren Wettbewerbsvorteil und werden für Gäste, Partner und Investoren attraktiver.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 (CSRD) wurde am 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Es verpflichtet viele Unternehmen, einschließlich großer Hotelketten, zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten. Die gesetzlichen Anforderungen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 289b bis 289e verankert. Weitere Informationen und den Gesetzestext finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
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