Kurz vor dem Jahreswechsel ist es sinnvoll zu prüfen, ob die Neuigkeiten der letzten Wochen, die sich besonders im neuen Jahr auswirken bereits verstanden und geplant sind:
Es tut sich so viel bei den Online Travel Agents, dass man schnell den Überblick verliert. Die aktuellen News in Kürze:
HRS lässt die kostenfreie Buchung von verhandelten Firmenraten (auch genannt Nettoraten, weil bisher „als nicht provisionsfähig“ verhandelt) nicht mehr zu. Die neue Transaktionsgebühr Beträgt EUR 2,50 pro reserviertem Zimmer und Nacht (max. Berechnung 5 Nächte pro reserviertem Zimmer). Hier erläutert HRS die neue Gebühr.
Schon seit Oktober 2019 schlägt Expedia auf die Preise der Berliner Hotels die 5%ige City Tax auf alle Preise die das Hotel per Channel Manager sendet oder manuell im Expedia Extranet pflegt. Hotels, die nicht 5% abziehen bevor sie die Raten an Expedia übergeben, erscheinen also 5% teurer, als auf anderen Buchungskanälen. Die Buchung erfolgt im Übrigen ohne diesen 5%igen Zuschlag, der Gast wird von Expedia darauf hingewiesen, dass der Zuschlag im Hotel berechnet wird.
Am Freitag, den 20. September 2019, hat der Bundesrat beschlossen, dass ein offizieller Datenschutzbeauftragter nur von den Unternehmen benannt werden muss, in denen mehr als 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten. Damit wird nun die Schwelle, ab der die Pflicht besteht, einen Datenschutzbeauftragen zu benennen, von 10 auf 20 Beschäftigte erhöht. Also: prüfen Sie ob sie die Verträge für externe Datenschutzbeauftragte nun kündigen können.
Große Verunsicherung herrscht nach einem EUGH Urteil zum Thema Cookie Verordnung. Klar ist, dass künftig die User um Erlaubnis gefragt werden müssen, wenn ihre Verhalten für die Statistik oder Marketing getrackt wird. Unklar ist, ob dies damit schon im Deutschen Recht umgesetzt ist.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 um 0,16 EUR. Arbeitnehmer haben somit ab dem kommenden Jahr Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde.
Als Unternehmer mit einem elektronischen Kassensystem ist man ab 1.1.2020 dazu verpflichtet jedem Gast einen Kassenbon anzubieten. Dieser hat aber das Recht den Kassenzettel abzulehnen und ist nicht dazu verpflichtet ihn anzunehmen. Also: rechtzeitig genug Bonrollen bestellen und die Mitarbeiter auf diese Pflicht hinweisen.
Siehe auch die Information zu rechtssicheren Kasse.
Diente eine Weiterbildung überwiegend den Interessen des Arbeitgebers, wurden sie auch bislang nicht als Arbeitslohn eingestuft. Rückwirkend ab 2019 gilt die gesetzliche Steuerbefreiung zukünftig auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen (z.B. Sprachkurse oder Computerkurse).
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