Ist Ihre Registrierkasse noch rechtskonform bzw. ordnungsgemäß?

Ist Ihre Registrierkasse noch rechtskonform bzw. ordnungsgemäß?

Das Finanzamt will natürlich alles über Ihre Umsatztransaktionen wissen. Neu ist ab 31.12.2016, dass jede Änderung an der Registrierkassen-Software dokumentiert werden muss, Betriebshandbücher und sowie Protokolle nachträglicher Programmänderungen aufzubewahren sind .

Wichtig dabei ist:

  • Zu jeder Kasse müssen ein Handbuch und Verfahrensanweisungen auf Wunsch des Finanzamtes vorgelegt werden.
  • Täglich ist ein sogenannter Z-Bericht durchzuführen. Dieser muss vollständig und elektronisch aufbewahrt werden. Konkret: Das Fehlen von Tagesendsummenbons oder das Fehlen von Kassenberichten berechtigt das Finanzamt zur Hinzuschätzung. Dies dürfte stets eine Steuernachzahlung bedeuten.
  • Kasseneinnahme und –ausgaben sind im Kassenbuch täglich festzuhalten.

Erfüllt Ihre Registrierkasse diese neuen Anforderungen nicht, müssen Sie ggf. eine neue Kasse anschaffen oder ein Update anfordern, damit Ihre Kasse weiter eingesetzt werden darf.

 

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