Neu in 2017!
Was gastgewerbliche Unternehmer wissen müssen
Der „RHC Controlling Informationsservice“ fasst nochmals schnell zusammen, welche neuen Gesetze und Regelungen in 2017 fast jeden gastgewerblichen Unternehmer betreffen:
Mehr Geld: 8,84 Euro. Das ist der neue Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017
34 Cent mehr als noch im letzten Jahr. Die Mindestlohnkommission versucht die Erhöhung an der allgemeinen Lohnanpassung zu orientieren. Alle zwei Jahre soll eine Neufestlegung erfolgen.
Mehr Rentner oder mehr Rente? Oder besser mehr flexible Rentner.
Der niedliche Name ‚Flexi-Rente‘ soll tatsächlich wirtschaftliche Verbesserungen für Rentner bringen. Wer künftig nach der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren und fünf Monaten noch arbeiten will, soll seine Rentenansprüche durch eigene Beiträge erhöhen können. Und wer ab 63 Jahren in Rente geht und nebenher noch arbeiten will, soll mehr als bisher von seinem Hinzuverdienst behalten. Wir finden, die
Deutsche Handwerkszeitung fasst alles Wichtige zur Flexi-Rente prima zusammen.
Mehr Feiertage: Der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ist gesetzlicher Feiertag für alle
Weil sich der Thesenanschlag von Martin Luther zum 500. Mal jährt, ist der Reformationstag am 31. Oktober 2017 für alle Bundesländer ein gesetzlicher Feiertag. Montag, der 30. Oktober ist damit für 2017 als perfekter Brückentag gesetzt.
Mehr Zeit: Die Steuererklärung darf noch bis zum 31. Juli 2017 abgegeben werden
Musste man sich bisher mit der Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. Mai sputen, wurde die Abgabefrist ab 2017 auf den 31. Juli verlängert.
Neue Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei. Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt ab 2017 im Westen von 6.200 Euro (2016) auf 6.350 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in Ostdeutschland steigt von 5.400 Euro (2016) auf 5.700 Euro pro Monat. Folgende monatliche Beträge gelten ab 2017 in der knappschaftlichen Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze im Westen liegt bei 7.850 Euro und im Osten bei 7.000 Euro monatlich.
Mehr Bürokratie: 19% für Hotelparkplätze, auch wenn sie kostenlos überlassen werden
Nicht neu, aber häufig noch nicht umgesetzt: Die Überlassung von Hotelparkplätzen unterliegt dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Das ist auch dann so, wenn zwischen dem Hotel und dem Gast keine Vereinbarung über die Nutzung des Parkplatzes getroffen wurde kein Mietpreis vereinbart ist. Die Parkplatznutzung kann aber Teil eines Pauschalpreises für Nebenleistungen, wie einem Business-Paket sein.