Vorsicht bei der Mitarbeiterverpflegung

Vorsicht bei der Mitarbeiterverpflegung

 Das Finanzamt wendet offenbar im Rahmen von Lohnsteueraußen- und Sozialversicherungsprüfungen immer restriktivere Regeln an.

So musste eine Klinik einen fünfstelligen Betrag an das Finanzamt zahlen, weil sie nicht im Detail festgehalten haben, wer wie oft an der Mitarbeiterpflegung teilgenommen hat. Das Finanzamt hat „hochgerechnet“ und auch für Ruhetage eine Verpflegungsleistung unterstellt.

 

Um eine ungünstige und pauschale Hochrechnung zu vermeiden, ist eine Dokumentation notwendig.

 

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