Laut einem aktuellen Blog von E-Recht24 können die konventionellen, von Facebook und anderen sozialen Netzwerken zur Verfügung gestellten „Share-Buttons“, abgemahnt werden. Ein aktuelles Urteil des LG Düsseldorf gibt den Abmahnern Recht. Der Betreiber einer Webseite muß verhindern, dass die sozialen Netzwerke ohne Zutun des Besuchers Daten mitlesen können.
Unser Kooperationspartner marketing4results beschreibt, was die Betreiber von Webseiten jetzt tun sollten. Hier geht es zum Blog von marketing4results.
Copyrights © 2024 RHC Real Hotel Controlling. All Rights reserved.