Der Fachkräftemangel befeuert auch das Outsourcing von Leistungen. Viele Hotels beschäftigen sich sehr intensiv mit den Fragen, welche Bereiche sie problemlos outsourcen können und für welche Aufgaben am Besten eigene Mitarbeiter zuständig sind.
Leider werden Outsourcing-Projekte oft spontan aus der Not geboren. Der Alleinbuchhalter kündigt und innerhalb von vier Wochen muss eine neue Lösung gefunden werden. Dabei gehört für jedes Outsourcing Projekt eine gute Vorbereitung und sinnvollerweise eine professionelle Ausschreibung dazu.
Dazu kommt: Wer nur an die Kostenersparnis denkt, hat die eigentlichen Vorteile eines gekonnten Outsourcing nicht verstanden. Weitere Ziele können die Schaffung eines Wettbewerbsvorsprung durch verbesserte Servicequalität, der Einsatz stets aktueller Technologien, die Steigerung des Mitarbeiterengagements und der Einkauf hochspezifischer Fachkompetenz sein.
Viele kleine Hotels beschäftigen beispielsweise einen Alleinbuchhalter. Es ist schwierig sich ohne permanenten fachlichen Austausch im Team zu entwickeln und zu motivieren. Das Outsourcen an einen spezialisierten Experten für Hotelbuchhaltung bringt zusätzliche Expertise, aktuelles Wissen über Technologie oder gesetzliche Anpassungen und eine verbesserte betriebswirtschaftliche Auswertung der Hotelkennzahlen.
Hotels sollten daher bereits bei der Planung eines Outsourcing Projekts klar definieren, welche Ziele mit Auslagerung verfolgt werden sollen und welche Indikatoren für die Qualitätsmessung verwendet werden.
Es ist ein detailliertes Anforderungsprofil zu erstellen und als Basis für die Angebotseinholung oder Ausschreibung zu verwenden. Gibt es dafür keine Inhouse-Experten sollte die Hilfe von spezialisierten Beratern in Anspruch genommen werden.
Die Definition der Erfolgsmessung bei Outsourcing-Projekten ist entscheidend. Dabei müssen die Kosten und Zielqualität berücksichtigt werden.
Ein Outsourcing Vertrag beinhaltet häufig eine lange Vertragslaufzeit, da auch der Dienstleister Mitarbeiter beschaffen und binden muss. Dennoch sollten klare Sonderkündigungs-Vereinbarungen getroffen werden, da die Qualitätsstandards, die Gäste- und oft auch die Mitarbeiterzufriedenheit direkte und erhebliche Auswirkungen auf die Betriebsergebnisse haben.
Der Vertrag sollte auch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet werden, da die Tatsache, dass die leistenden Mitarbeiter nicht mehr auf der Gehaltsliste des Hotels stehen, den Hotelier nicht von seiner Verantwortung für die rechtskonforme Gestaltung der Verträge entbindet. Die Verträge müssen zahlreiche Risiken ausschließen, dazu gehören Scheinselbständigkeit (falls der Dienstleister nur für Ihr Haus tätig ist), die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in Mitarbeiterverträgen, sowie die Einhaltung des Mindestlohnes oder der gesetzlichen Arbeitszeiten.
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