Das Jahr 2026 bringt für die Verwaltung von Hotels erhebliche Änderungen. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie für oder in 2026 anpassen müssen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen für Hoteliers kompakt und verständlich zusammen – inklusive Quellen.
Die wohl größte direkte Kostensteigerung, die Sie ab dem 1. Januar 2026 planen müssen, ist die erneute Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns.
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Während sich die reinen Prozentsätze der Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Arbeitslosigkeit, Kranken-, Pflegeversicherung) für die meisten Arbeitnehmer voraussichtlich nur leicht verändern, müssen Sie vor allem bei Besserverdienern mit höheren Abgaben rechnen.
Anpassung der Grenzen: Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Renten- und Krankenversicherung steigen deutlich.
Rentenversicherung (BBG): Steigt auf monatlich (West).
Kranken- und Pflegeversicherung (BBG): Steigt auf monatlich
Was das bedeutet: Für Mitarbeiter, deren Bruttogehalt oberhalb der bisherigen Grenzen lag, müssen Sie als Arbeitgeber nun für einen größeren Teil des Gehalts Sozialversicherungsbeiträge abführen. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung des Budgets.
Quelle: BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hier gibt es Licht und Schatten: Die lang diskutierte Unterscheidung der Umsatzsteuersätze in der Gastronomie wird ab dem 1.1 2026 dauerhaft geregelt – wenn auch nur in Teilen:
Speisen: Der ermäßigte Satz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie (im Restaurant verzehrt oder zum Mitnehmen) soll dauerhaft gelten. Dies schafft Planungssicherheit.
Getränke: Getränke bleiben beim vollen Satz von 19 %.
Beherbergung: Die Mehrwertsteuer für die reine Beherbergungsleistung (Übernachtung) bleibt wie gewohnt bei 7 %.
Handlungsbedarf: Ihr Kassensystem (PMS) muss diese Unterscheidung zweifelsfrei und automatisch vornehmen können, insbesondere bei Kombiangeboten wie Halbpension oder Menüs mit Getränkebegleitung. Die korrekte Trennung und Ausweisung sind bei Betriebsprüfungen essenziell.
Quelle: Bundestag
Bitte beachten Sie: Obwohl die Beschlüsse zur Umsetzung durch Verordnungen feststehen, können sich die finalen Gesetzestexte bis zum Inkrafttreten noch in Details ändern. Die angegebenen Links repräsentieren jedoch die offiziellen Quellen, auf denen die Planungssicherheit für 2026 basiert.
Ab dem 7. Juni 2026 gilt das neue EU-Entgelttransparenzgesetz auch in Deutschland verbindlich – mit direkten Auswirkungen auf Hotels und Beherbergungsbetriebe. Ziel ist es, Gehaltsstrukturen transparenter zu machen und gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit sicherzustellen.
Für Hotels bedeutet das konkret:
Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mit der geplanten Aktivrente schafft Deutschland neue Anreize, auch im Ruhestand weiterzuarbeiten – ein Modell, das insbesondere für Hotels hochattraktiv ist.
Künftig dürfen Senior:innen bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Was bedeutet das für Hotels konkret?
Quelle: Bundesregierung
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