Neuigkeiten, die auch die Hotellerie betreffen

Neuigkeiten, die auch die Hotellerie betreffen

Was deutsche Hoteliers ab Januar 2026 wissen müssen: Mindestlohn, Sozialleistungen & wichtige Änderungen

Das Jahr 2026 bringt für die Verwaltung von Hotels erhebliche Änderungen. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie für oder in 2026 anpassen müssen.  Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen für Hoteliers kompakt und verständlich zusammen – inklusive Quellen.

Der Mindestlohn steigt – mit direktem Einfluss auf die Kostenstruktur

Die wohl größte direkte Kostensteigerung, die Sie ab dem 1. Januar 2026 planen müssen, ist die erneute Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns.

  • Neue Untergrenze: Der Mindestlohn steigt von aktuell auf brutto pro Stunde.
  • Folge für Sie: Die Hotellerie und Gastronomie ist eine der Branchen mit dem höchsten Anteil an Mindestlohnbeschäftigten. Für Sie bedeutet dies eine erhebliche Steigerung der Personalkosten (um ca. 8,4 %) und die Notwendigkeit, Ihre Tariflöhne, die unter dieser Marke liegen, entsprechend anzupassen.
  • Minijob-Grenze: Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs wird dynamisch angepasst und steigt ebenfalls auf monatlich, da Minijobber weiterhin maximal 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten dürfen.

Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Steigende Sozialabgaben durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Während sich die reinen Prozentsätze der Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Arbeitslosigkeit, Kranken-, Pflegeversicherung) für die meisten Arbeitnehmer voraussichtlich nur leicht verändern, müssen Sie vor allem bei Besserverdienern mit höheren Abgaben rechnen.

  • Anpassung der Grenzen: Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Renten- und Krankenversicherung steigen deutlich.

    • Rentenversicherung (BBG): Steigt auf monatlich (West).

    • Kranken- und Pflegeversicherung (BBG): Steigt auf monatlich

Was das bedeutet: Für Mitarbeiter, deren Bruttogehalt oberhalb der bisherigen Grenzen lag, müssen Sie als Arbeitgeber nun für einen größeren Teil des Gehalts Sozialversicherungsbeiträge abführen. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung des Budgets.

Quelle: BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die „halbe“ Entlastung: Dauerhaft 7 % auf Speisen

Hier gibt es Licht und Schatten: Die lang diskutierte Unterscheidung der Umsatzsteuersätze in der Gastronomie wird ab dem 1.1 2026 dauerhaft geregelt – wenn auch nur in Teilen:

  • Speisen: Der ermäßigte Satz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie (im Restaurant verzehrt oder zum Mitnehmen) soll dauerhaft gelten. Dies schafft Planungssicherheit.

  • Getränke: Getränke bleiben beim vollen Satz von 19 %.

  • Beherbergung: Die Mehrwertsteuer für die reine Beherbergungsleistung (Übernachtung) bleibt wie gewohnt bei 7 %.

Handlungsbedarf: Ihr Kassensystem (PMS) muss diese Unterscheidung zweifelsfrei und automatisch vornehmen können, insbesondere bei Kombiangeboten wie Halbpension oder Menüs mit Getränkebegleitung. Die korrekte Trennung und Ausweisung sind bei Betriebsprüfungen essenziell.

Quelle: Bundestag
Bitte beachten Sie: Obwohl die Beschlüsse zur Umsetzung durch Verordnungen feststehen, können sich die finalen Gesetzestexte bis zum Inkrafttreten noch in Details ändern. Die angegebenen Links repräsentieren jedoch die offiziellen Quellen, auf denen die Planungssicherheit für 2026 basiert.

EU-Entgelttransparenzgesetz: Was Hotels jetzt wissen müssen

Ab dem 7. Juni 2026 gilt das neue EU-Entgelttransparenzgesetz auch in Deutschland verbindlich – mit direkten Auswirkungen auf Hotels und Beherbergungsbetriebe. Ziel ist es, Gehaltsstrukturen transparenter zu machen und gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit sicherzustellen.

Für Hotels bedeutet das konkret:

  • Gehaltsangaben im Recruiting: Gehaltsbandbreiten oder Einstiegsgehälter müssen frühzeitig kommuniziert werden (u.a. in Stellenausschreibungen).
  • Auskunftsrecht für Mitarbeitende: Beschäftigte können Informationen zu Gehaltskriterien und Durchschnittsvergütungen vergleichbarer Positionen anfordern.
  • Nachweispflicht: Arbeitgeber müssen belegen können, dass es keine ungerechtfertigten Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt.
  • Struktur statt Bauchgefühl: Individuelle, historisch gewachsene Gehälter ohne klare Logik werden künftig zum Risiko.
  • Auch kleinere Hotels unter 100 Mitarbeitenden sind betroffen – zumindest durch Auskunftspflichten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Stellenprofile, Gehaltslogiken und Recruiting-Prozesse zu überprüfen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Aktivrente: Neue Chancen für Hotels durch flexiblen Einsatz von Senior:innen

Mit der geplanten Aktivrente schafft Deutschland neue Anreize, auch im Ruhestand weiterzuarbeiten – ein Modell, das insbesondere für Hotels hochattraktiv ist.

Künftig dürfen Senior:innen bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt.

Was bedeutet das für Hotels konkret?

  • Erfahrene Fachkräfte können flexibel weiterbeschäftigt werden, z. B. an der Rezeption, im Service, in der Verwaltung oder als Aushilfe bei Events.
  • Know-how und Betriebswissen bleiben im Haus – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ein klarer Vorteil.
  • Attraktive Rahmenbedingungen für Mitarbeitende, die nicht „ganz aufhören“, sondern bewusst reduziert arbeiten möchten.

Quelle: Bundesregierung

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