Die Definition von personenbezogenen Daten in einem Hotel sollte gut vom „Verantwortlichen“ (GeschäftführerIn des Hotels) verinnerlicht werden. Natürlich kann man nur die Daten schützen, von denen man weiss, dass es sich im Sinne des Gesetzgebers um schutzbedürftige personenbezogene Date handelt.
Die einfachste Definition ist: Daten sind dann personenbezogen, wenn sich über diese Informationen irgendwie ein Personenbezug herstellen lässt oder wenn die jeweilige Information sich auf eine natürliche Person bezieht oder Rückschlüsse auf die Persönlichkeit erlauben.
Natürlich sind daher personenbezogene Daten:
Nicht ganz so offensichtlich sind aber auch diese Informationen als personenbezogen einzustufen:
Typische personenbezogene Daten, die ein Hotelier nur mit Genehmigung der Gäste verarbeiten und speichern darf, sind aber auch: Name, Geschlecht und Alter der Kinder, Fotos von Gästen oder Mitarbeitern (insbesondere wenn diese im Internet veröffentlicht werden.
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