ESG- Berichtspflicht

Die ESG-Berichtspflicht verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Aktivitäten und Auswirkungen in den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) offenzulegen. Sie basiert auf der neuen EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und tritt ab dem Geschäftsjahr 2025 für viele Unternehmen in Kraft.

 

ESG steht für:

Ziel der Berichtspflicht:

 

Für Hotels heißt das:

Hotels, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten – beispielsweise mehr als 250 Mitarbeitende oder 40 Millionen Euro Umsatz –, müssen ab 2025 jährlich einen prüfbaren ESG-Bericht veröffentlichen. Auch kleinere Hotels können indirekt betroffen sein, etwa durch die Anforderungen von Konzernen, Reiseveranstaltern oder öffentlichen Auftraggebern. Auch wenn kleine Hotels nicht direkt berichtspflichtig sind, kann ESG dennoch relevant werden, beispielsweise wenn Hotelgruppen, Reiseveranstalter, Unternehmen (zum Beispiel Tagungskunden) oder öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeitsnachweise verlangen. Ohne entsprechende Daten drohen Wettbewerbsnachteile, beispielsweise bei Ausschreibungen oder Listungen. Zu den Informationen, die im Rahmen von Volumen-, Veranstalter- oder Tagungsverträgen angefordert werden können, gehören unter anderem der Energieverbrauch pro Übernachtung, die Art des Strombezugs, der Wasserverbrauch, Zertifizierungen, die Arbeitsbedingungen, die Barrierefreiheit, die Beschaffungsregeln (zum Beispiel bei regionalen Lieferanten) und anderes.

 

 


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