DSGVO Datenschutzgrundverordnung

Die DSGVO wurde im Jahr 2016 eingeführt und ist ab Mai 2018 für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Die DSGVO gilt immer in Verbindung mit den jeweils nationalen Gesetzen, in Deutschland als dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Ziel der DSGVO ist der Schutz persönlicher Daten. Die DSGVO gilt für alle nicht öffentlichen Stellen, wie Unternehmen (vom Klein- und Mittelstand bis zu Großkonzernen), aber auch öffentliche Stellen, wie Ämter und Behörden. Auch gemeinnützige Organisationen, wie Stiftungen oder Vereine sind betroffen, wenn sie persönliche Daten verarbeiten. Dazu gehören auch die Daten von Mitarbeitern und natürlich Kunden, Gast- oder Mitgliederdaten.

Personenbezogene Daten in Hotellerie und Gastronomie sind typischerweise von Gästen und Mitarbeitern: Vorname, Nachname, Geschlecht, Alter, Geburtsdatum, Daten zum Gesundheitszustand, wirtschaftliche Lage, Interessen etc.. Aber auch die IP-Adresse gehört dazu.

 

Was bedeutet „Verarbeitung“ von Daten?

Als „Verarbeitung“ bezeichnet man jeden Vorgang, der mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren diese Daten erhebt, erfasst, organisiert, ordnet, speichert oder anpasst und abfragbar macht.

Typische Verarbeitungsformen in Hotels oder Restaurants sind die Tischreservierung, die Bearbeitung einer Prospektanfrage oder Erstellung eines Angebots, Reservierung, Check In, Einladung zur Bewertung und die Datenverarbeitungstätigkeiten bei Einstellung und Verwaltung eines Mitarbeiters.

Wichtig zu verstehen: Das Verarbeiten personenbezogener Daten ist nicht erlaubt! Es sei denn, einer dieser Voraussetzungen ist erfüllt:

 

Datensparsamkeit und die Dauer der Datenspeicherung

Es dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie wirklich erforderlich sind. Die Erhebung und Speicherung muss zweckgebunden sein.  Die Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie unbedingt erforderlich (Speicherbegrenzung) und sie müssen vor Verlust und Diebstahl geschützt werden (technisch und organisatorisch).

Konkrete Praxisfälle für Hoteliers und Gastronomen

 

Die Nichteinhaltung der DSGVO kann teure Bußgelder nach sich ziehen. Lesen Sie hier eine komprimierte Zusammenfassung was von jedem Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie umgesetzt werden muss.

Wissenswert für Hotels und Restaurants


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