Als Abschreibung bezeichnet man die Erfassung der Wertminderung mehrjährig genutzter Wirtschaftsgüter.
Jedes Anlagegut, welches ein Unternehmen kauft, verliert natürlich mit der Zeit an Wert. Für die Wertminderung ist beispielsweise die Abnutzung verantwortlich. Aber auch das Fortschreiten des technischen Fortschritts ist für die Wertminderung eines älteren Produktes verantwortlich.
Diese Wertminderungen müssen buchhalterisch erfasst werden, sonst würden in einem Unternehmen noch 20 Jahre alte Maschinen im Anlagevermögen mit ihrem ursprünglichen Anschaffungskosten stehen.
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden so abgeschrieben, dass die Ausgaben für die Anschaffung, Herstellung oder Wiederbeschaffung planmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden.
Zur Erfassung einer Wertminderung gibt es verschiedene Abschreibungsmethoden bzw. Abschreibungsarten:
Der Werteverlust eines Anlagegutes ( z.B. ein Grundstück) wird jährlich über Abschreibungen erfasst und als Aufwand verbucht. Eine planmäßige Abschreibung (Abkürzung: AFA) wird nur auf abnutzbare Sachanlagen angewendet
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