Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Unternehmen verpflichtet, offen und standardisiert über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu berichten. Sie ersetzt und erweitert die bisher geltende Nichtfinanzielle Berichtspflicht (NFRD). Ziel ist es, Nachhaltigkeit auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung zu behandeln und vergleichbare, überprüfbare und relevante ESG-Informationen bereitzustellen.
Die Richtlinie gilt ab dem Geschäftsjahr 2025 für Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen (z. B. über 250 Mitarbeitende oder 40 Mio. € Umsatz) – und betrifft damit auch viele Hotelketten und touristische Betriebe.
Die CSRD wird in Deutschland durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464“ in nationales Recht überführt und ist im Handelsgesetzbuch (§§ 289b–289e HGB) verankert.
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