Das neue Wortungetüm „Auftragsdatenverarbeiter“ spielt für die Umsetzung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) eine wichtige Rolle. Wenn ein Hotel personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt, benötigt es dafür meistens die Unterstützung eines Auftragsdatenverarbeiters. Das sind die Dienstleister oder Softwareunternehmen, die entweder genutzt werden, um die Daten sicher zu speichern und zu nutzen oder die, die durch ihre Tätigkeit Zugriff haben.
Typische Auftragsdatenverarbeiter in Hotels sind:
Hotels als „Verantwortliche“ für die personenbezogenen Daten ihrer Gäste und Mitarbeiter müssen vertraglich mit ihren Auftragsverarbeitern sicher stellen, dass dieser nur den Weisungen im Umgang mit den Daten folgt und alles tut, um die Daten vor unberechtigtem Zugriff, Zerstörung, unberechtigter Weitergabe etc. zu schützen. Dafür ist mit jedem dieser Auftragsverarbeiter eine Auftragsdatenverarbeitungserklärung abzuschließen und ordentlich zu dokumentieren.
Übrigens: Die RHC Real Hotel Controlling ist nicht nur Dienstleister für Controlling oder einen professionellen Buchhaltungsservice, sondern auch Berater für Datenschutz in Hotels.
Copyrights © 2024 RHC Real Hotel Controlling. All Rights reserved.