Abrufkontingente

Abrufkontingente werden angeboten, wenn ein Veranstalter (z. B. eines Kongresses oder einer Hochzeit) eine bestimmte Anzahl an Zimmern sichern möchte, diese aber von den Teilnehmern „abgerufen“ werden. In der Regel sind auch die Teilnehmer selbst die Vertragspartner des Hotels. Denn sie schließen mit dem Abruf eines Zimmers aus dem Abrufkontingent einen direkten Beherbergungsvertrag mit dem Hotel ab.

Typische Bedingungen eines Abrufkontingentes  sind:

Diese Beispielkonditionen müssen natürlich auf die reale Situation abgestimmt werden. Wird beispielsweise ein Abrufkontingent von 70 Zimmern in einem 80 Zimmer Hotel angefragt, müssen mit großer Wahrschenlichkeit noch längere Releasefristen und strengere Stornierungsbedingungen vereinbart werden. Ansonsten ist das Umsatz – Ausfallrisiko für das Hotel zu groß.

Immer mehr Hotels gewähren Abrufkontingente nur noch, wenn die Kunden den Abruf selbst über die Onlinebuchung erledigen. Die Verwaltung eines Abrufkontingentes kann nämlich sehr arbeitsaufwändig sein und sollte nur bei entsprechenden Umsatzerwartungen überhaupt angeboten werden.

 

Zu Recht denken heute viele Hoteliers darüber nach, ob sie nicht Abrufkontingente mit besonderen Gebühren belegen. Oft werden große Zimmerkontingente für Monate aus dem normalen Verkauf genommen. Die Rückgabe nicht benötigter Zimmer erfolgt oft sehr spät, das Hotel hat zu diesem Zeitpunkt schon einen großen Teil der Langfristnachfrage verloren.

 

 


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