Hotelparkplatz und die Mehrwertsteuer

Hotelparkplatz und die Mehrwertsteuer

19% für Hotelparkplätze …. auch wenn der Parkplatz gar nichts kostet

Der DEHOGA informiert, dass auch die Überlassung von Hotelparkplätzen mit 19% MwSt. berechnet werden müssen. Das war soweit wahrscheinlich keine Überraschung, wenn es nicht die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Aktz.: XI R 11/14), gäbe, dass dies auch dann gilt, wenn zwischen Hotel und Gast gar keine Vereinbarung über die Nutzung eines Parkplatzes getroffen wurde. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die große oder kleine Parkfläche vor dem Hotel kostenlos genutzt werden kann.

Hotelparkplätze müssen also zwingend mit 19% besteuert werden, denn eine kostenfreie Nutzung ist nach dem aktuellen BFH Urteil nicht zulässig.
Die Nutzung des Parkplatzes kann allerdings Teil eines Pauschalpreises für Nebenleistungen sein, wie dem bereits bekannten Business Packages.

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